Allgemeine Verunsicherung hat sich breit gemacht und wir werden von unseren Kunden immer wieder auf dieses Thema angesprochen. Wer sich jedoch mit diesem Thema rechtzeitig befasst, läuft weniger Gefahr, ausgerechnet den schlechtesten Weg beim Vererben seiner Immobilie zu gehen. Wir unterstützen Sie dabei.

Können sich Ihre Kinder die Erbschaft überhaupt leisten?

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) ist für den Laien kompliziert und mit vielen Besonderheiten versehen. Im Gesetz ist Erben und Schenken umfassend geregelt. Mit vielen Extras und Ausnahmen wie zum Beispiel mit Freibeträgen und vielem mehr. Wie gesagt: kompliziert. Deswegen ist es unerlässlich, sich am Ende vom Fachmann Ihres Vertrauens beraten zu lassen.

Als Ihre regionalen Immobilienmakler in Landsberg am Lech gehen wir hier auf den Teil Ihres Vermögens ein, der aller Wahrscheinlichkeit nach den größeren Anteil an Ihrem Gesamtvermögen einnimmt: Ihre Immobilie. Egal ob Haus oder Wohnung, wenn Sie mehr als 400.000,– Euro insgesamt zu vererben haben, wird´s für Ihre Kinder teuer. Und bei den derzeitigen Preisen für Immobilien in Landsberg am Lech und Ammersee ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie unter dieser Marke bleiben. Und wenn sich Ihr Sohn oder Ihre Tochter die Erbschaft nicht leisten kann, wird er oder sie die geliebte Familienimmobilie verkaufen müssen. Hier zu Ihrer ersten Orientierung eine grobe Auflistung der Freibeträge:

Freibeträge bei Erbschaft oder Schenkung

1. Ehegatten bzw. Lebenspartner 500.000,– Euro
2. Kinder und Kinder verstorbener Kinder Steuerklasse I Nr. 2 400.000,– Euro
3. Kinder der Kinder Steuerklasse I Nr. 2 200.000,– Euro
4. übrige Personen der Steuerklasse I (Eltern, Großeltern) 100.000,– Euro
5. Personen der Steuerklasse II und III (andere) 20.000,– Euro

(ErbStG § 16)

Mit diesen Freibeträgen sind viele Enttäuschungen vorprogrammiert. Deshalb sind in Politik und Gesellschaft die Stimmen laut geworden, die Freibeträge zu erhöhen. Aber ob und wann das überhaupt passiert, steht in den Sternen. Deshalb gilt es nun, die Frage der Erbschaft zeitnahe und ernsthaft anzugehen.

Wie kann ich das Erbe meiner Kinder schonen?

Die Immobilienpreise in Landsberg am Lech und Ammersee sind wie gesagt hoch, denn wir befinden uns hier im Speckgürtel Münchens bzw. etwas vornehmer ausgedrückt in der Metropolregion München. Der Zuzug aus München aber auch aus der gesamten BRD ist erheblich – trotz unserer hohen Immobilienpreise. Das heißt, die hohe Nachfrage bei uns bewirkt derzeit keinen gravierenden Preisschwund. Und es heißt aber weiter, dass das Erbe in gravierender Gefahr ist.

Wie kann ich so vorsorgen, dass meine Kinder oder Kindeskinder auch Freude an meinem Erbe haben?

Wenn Ihr Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner oder Ihre Kinder nach Erbeintritt im geerbten Haus/Wohnung mindestens 10 Jahre leben, fällt nach unserem Erbrecht keine Erbschaftssteuer an (ständiger Wohnsitz). Andernfalls ist zu überlegen, welche Möglichkeiten zu nutzen sind, die das Erbrecht Ihnen bietet.

Um nur einige davon aufzuzählen:

  • Schenkung bei gleichzeitigem Nießbrauch (Wohnrecht) zu Ihren Gunsten
  • vorteilhafte Nutzung von Freibeträgen: z. B. durch Heirat oder durch Adoption
  • Festlegung eines Supervermächtnisses im Berliner Testament bei Ehepartnern
  • Vorzeitiger Verkauf der geerbten Immobilie aus zwingenden Gründen
  • Vorweggenommene Erbfolge durch Übertragung eines Grundstückes zu Lebzeiten
  • Erbe auf Umwegen (z. B. erst die Eltern, dann der eigentlich gewünschte Erbe)
  • Geltendmachung eines Pflegefreibetrages

All diese und andere Optionen sind je nach Lebensumständen des Erblassers abzuwägen. Ob und welche davon in Frage kommen, können Sie gerne mit einem unserer Experten in Erfahrung bringen. Wir helfen Ihnen sach- und fachkundig ① bei der Analyse Ihrer Lebensumstände und ② bei der Ableitung von Vorschlägen zur Planung Ihres Vermögens, insbesondere Ihrer Immobilie.

Das Leben genießen

Ob Sie Ihr Vermögen möglichst schonend vererben wollen oder nicht, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Ihre speziellen Lebensumstände sind ausschlaggebend dafür, mit welcher Strategie Sie vorgehen. Es macht zum Beispiel einen riesigen Unterschied aus, wie das Verhältnis zu Ihrem Kind (Kindern) in den vergangenen Jahren war und wie es heute ist.

Wenn Sie ein inniges, fürsorgliches Verhältnis zu Ihrem Kind haben, ist der Wunsch nur mehr als wahrscheinlich, dass es Ihrem Kind nach Ihrem Ableben möglichst gut geht. Das heißt, Sie sollten den richtigen Knopf drücken, um den Schonwaschgang für die Erbschaft möglichst rasch einzuschalten.

Leider ist dieser positive Fall nicht immer selbstverständlich gegeben. Wie sieht es denn aus, wenn sich Ihr Sohn, Tochter, Nichte oder Neffe nur ein zweimal im Jahr sich meldet und Interesse heuchelt? ? Wenn Sie sich seit Jahren über eine Einweg-Kommunikation ärgern, in der Sie gar nichts hören würden, wenn nicht immer wieder Sie die Initiative ergreifen würden? Oder wie sieht es eigentlich aus, wenn Sie in der Vergangenheit feststellen mussten, dass Ihr Erbe vorwiegend ein geldgieriger und auf den eigenen Vorteil bedachter Mensch ist, der keinerlei Interesse an Ihnen hat. Oder quält Sie manchmal der Gedanke, dass Ihre Kinder im Erbfall als Erbengemeinschaft sich völlig verstreiten werden? Und dass dann z. B. Ihre Immobilie am Ende lieblos „verschnalzt“ oder gar versteigert wird? Wissen Sie, wie der Ehe- bzw. Lebenspartner Ihres Kindes tickert?

Wir könnten diese Szenarien noch beliebig ausmalen. Leider gibt es das alles. Allen ist eines gemeinsam: Sie sollten sich die Frage stellen, was Sie mit Ihrem (Immobilien-) Vermögen zu Ihren Lebzeiten zu tun gedenken.
Sollten Sie sich vielleicht freuen, das zu ernten, was Sie in Ihrem Leben gesät haben? Den Lebensabend genießen? Ihre Immobilie in Landsberg am Lech verkaufen und sich verkleinern oder rechtzeitig altersgerechtes Wohnen einfädeln, damit Sie mehr Zeit für´s Leben haben?

Fazit

Die Reform des Erbschaftsrecht hat zur Folge, dass Erben teuer werden kann. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich schlau machen, welche Auswirkungen das Gesetz für Sie als Erblasser hat und mit welchen Konsequenzen Ihre Erben zu rechnen haben. Zur Vermeidung von Vermögensnachteilen empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose 1/2stündige Telefon-Beratung mit unserem Experten für Erbrecht.

Anmerkung
Keine Gewähr bzw. Haftung: unser Blog zum Erbschaftsrecht stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.